Pflichten als Eigentümer eines Grundstücks
Jetzt haben wir viel viel Geld ein Stückchen Land erworben und sind glückliche Eigentümer. Dass damit auch ein paar Pflichten verbunden sind, war uns ja schon klar, aber wie umfänglich diese sind, haben wir erst nach und nach erfahren… dass wir neben der einmaligen Grunderwerbssteuer auch jährlich Grundsteuer zahlen müssen versteht sich von selbst – nichts auf dieser Welt ist umsonst! Zudem müssen wir aber auch für alle Schäden haften, die unser Grundstück anderen verursacht. Hä? Wenn im Winter der Räumpflicht des Bürgersteigs nicht nachgekommen wurde und es stolpert jemand, müssen wir als Eigentümer haften. Also sind wir im Winter losgetappert und haben geschaut, ob es etwas zu tun gibt. Der letzte Winter war ja zugegebenermaßen recht mild, so hielt sich das sehr stark in Grenzen! Es empfiehlt sich zudem eine Bauherrenhaftpflicht, sobald mit den Arbeiten begonnen wird. Weiterhin ist man auch immer Sommer verpflichtet, den Bürgersteig von Unkraut frei zu halten. Das ist natürlich auch für die Nachbarn von großer Bedeutung, hier sollte man besonderes Augenmerk auf deren Rechte legen und allein schon wegen der guten Stimmung in der Nachbarschaft nichts unternehmen, dass deren Rechten entgegen steht.
Bauen darf man in Deutschland selbstverständlich nur innerhalb des Bebauungsplanes oder mit einer Baugenehmigung. Unbedingt also vorher die Vorgaben prüfen und ggf. beim Amt nachfragen. Sollten während der Baumaßnahmen archäologische Funde oder ähnliches auftauchen, ist man zwingend verpflichtet, dies dem zuständigen Amt für Denkmalschutz und Archäologie zu melden. Na, da heißt es jetzt mal Daumen drücken, dass die ollen Römer nichts da gelassen haben…
Ansonsten gibt es in den jeweiligen Phasen des Bauvorhabens noch so einige Pflichten, die man beachten sollte. Das Bauaufsichtsamt möchte über Baustelleneinrichtung 2 Wochen vorab informiert werden sowie über den Baubeginn, die Gemeinde erteilt eine Genehmigung kommt zur Abnahme von Kanalhausanschlüssen. Bauhelfer müssen bei Eigenleistung der Berufsgenossenschaft vorab gemeldet werden und zudem auch versichert sein. Absperrungen und Kranaufstellung sollten mit dem Tiefbauamt geklärt werden. Die Herstellung der Zufahrt über den Gehweg muss mit der Stadt besprochen werden. Soll ich noch weiter machen? Unbedingt mit dem Bauleiter klären, was alles von Euch selbst erledigt werden muss. Und bisher sind doch schon so einige Schreiben bei uns eingetrudelt, vergessen kann man eigentlich nichts…
Geht es dann später mal an die Planung des Gartens, kann man mitnichten auf seinem Grund und Boden machen was man will. Bäume zu fällen ist ebenfalls mit der Gemeinde abzustimmen, ansonsten kann es teuer werden! Da haben wir Glück und auf dem ehemaligen Acker steht kein einziges Bäumchen herum… Dass man die Bepflanzung so wählt, dass der Apfelbaum nicht in 20 Jahren zur Hälfte auf dem Grundstück der Nachbarn steht, versteht sich ja von selber, oder?